Donnerstag, 11. Oktober 2012

Süddeutsche Zeitung: Wie ein unnötiges Gesetz notwendig wurde

Es war nur ein einzelnes Gericht, das aus einer gefestigten Rechtsprechung ausgebrochen ist und die Beschneidung von Knaben für strafbar erklärt hat. Juristischer Alltag. Eigentlich keine Situation, die nach einem Gesetz schreit. Doch in der öffentlichen Debatte nach dem Urteil aus Köln ist derart viel Unsinn verbreitet worden, dass die Regierung diesen Unsinn wieder abräumen muss.
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Mittwoch, 10. Oktober 2012

Süddeutsche Zeitung: So will die Regierung die Beschneidung regeln

"Nach den Regeln der ärztlichen Kunst": Nach den hitzigen Debatten über die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen bringt das Bundeskabinett eine Gesetzesregelung auf den Weg. Der Eingriff soll demnach unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bleiben. Dem Zentralrat der Muslime ist das zu vage.
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Saarbrücker Zeitung: Der Gesetzgeber hätte gar nicht eingreifen müssen

Herr Professor Papier, sind Grund- und Freiheitsrechte veräußerlich oder relativierbar?Papier: Die Grund- und Menschenrechte sind unveräußerlich, aber in gewissem Grade einschränkbar. In Artikel 2 Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen fixiert.
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Montag, 8. Oktober 2012

Süddeutsche Zeitung: Raus aus der Illegalität

Die Beschneidung von Jungen soll straffrei bleiben, wenn die Eltern zustimmen. Und sie muss nicht von Medizinern ausgeführt werden, solange die Regeln ärztlicher Kunst beachtet werden. Geht damit Elternrecht vor Kinderschutz? Was bedeutet der Gesetzentwurf genau?
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Mittwoch, 3. Oktober 2012

Frankfurter Allgemeine: Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der F.A.Z. auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geeinigt. Familienministerin Schröder (CDU) begrüßt Klarstellungen zur Aufklärung und Schmerzfreiheit.
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Berliner Umschau: Zeitung: Regierung einigt sich auf Gesetzentwurf zur Beschneidung

Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe) auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geeinigt. Die Regelung im Kindschaftsrecht soll es Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, an ihrem Sohn die Beschneidung der Penis-Vorhaut aus religiösen oder hygienischen Gründen vornehmen zu lassen. Der abgestimmte Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, soll bereits am Mittwoch nächster Woche im Kabinett verabschiedet und danach im Bundestag eingebracht werden.
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Dienstag, 2. Oktober 2012

ScienceDaily: Beschneidung verringert nicht die sexuelle Zufriedenheit und Performance, sagt Studie von 4.500 Men

-98,6 Prozent der beschnittenen Männer meldeten keine Probleme beim Eindringen, verglichen mit 99,4 Prozent in der Kontrollgruppe.

-99,4 Prozent der beschnittenen Männer meldeten keine Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, verglichen mit 98,8 Prozent in der Kontrollgruppe.

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